Allge“Meine“ INFO für euch

- Ich tätowiere nur Personen ab 18 Jahre

- Ich behalte mir vor Tattoomotive  sowie Personen

 unbegründet abzulehnen

- auch Beratungen finden ausschließlich mit Termin statt

- kommt bitte frisch geduscht, gesund und fit zu eurem Termin




Termine

Die Wartezeiten auf einen Tattootermin betragen wenige Tage (minimalistische Motive) bis zu 8 Wochen. Bitte beachtet, dass die Tattootermine oder Zeichnungen angezahlt werden müssen. Der Termin wird erst verbindlich, nachdem Ihr eine Anzahlung hinterlegt habt. Die Anzahlung wird selbstverständlich mit dem Preis des Tattoos verrechnet.


Minimalistische bis kleine Tattoos haben bei mir in der Regel keine langen Wartezeiten.

Ich habe oft WANNA DO´s zur Hand, Termine dafür können ebenfalls kurzfristig vergeben werden. 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Tattootermin

1. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Tattootermin im Studio Dörfline, Dorfstraße 35 52146 Würselen (NR Tattoo, Nadine Roefe), mit allen beinhaltenden Leistungen (die Vorbesprechung, der E-Mail Verkehr, samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: die Vorbesprechung (Beratungstermin), Korrespondenz mit dem Kunden, Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), Verkauf von Zeichnungen (Wanna Do's) der entsprechenden Tätowierung(en),einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin). (2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

2. VORAUSSETZUNGEN

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber NR Tattoo unverzüglich anzuzeigen und der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Tattootermins erfüllt: (1) Der Kunde muss zum Tattootermin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder sich die Kundin sich in Stillzeit befinden.

(2) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).

(3) Folgende Erkrankungen dürfen nicht beim Kunden diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: : Bluter, Hebatitis, HIV, Leukämie, Krebs, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen.

Der Kunde ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.

(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er diese oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

3. VERGÜTUNG

Die Vergütung für den Tattootermin findet in 2 Schritten statt: 
1. Anzahlung bei Terminbuchung
2. Zahlung des verbleibenden Restbetrages für die Tätowierung.


(1) Die Vergütung für die unter Punkt 1 genannte Terminbuchung beträgt  50,00EUR, die Höhe des finalen Preises richtet sich nach Art und Dauer der Tätowierarbeit. 
2) Die Anzahlung ist unverzüglich nach Terminvereinbarung zu zahlen,ansonsten wird der Termin anderweitig vergeben. 

3) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis eines Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens von mir grobe Einschätzungen genannt werden. Bei größeren Projekten, deren Erstellung voraussichtlich eine Sitzung übersteigen wird, nenne ich  stets nur einen maximalen Tagespreis pro Sitzung, niemals einen Gesamtpreis.


4. TERMINE UND FRISTEN

(1) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis drei Tage vor Terminbeginn bei mir eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Tattootermin selbst besprochen und angepasst werden.

(2) Wird ein Termin in weniger als 48 Stunden zuvor abgesagt, behalte ich mir vor die  Anzahlungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu behalten (d.h. meinen Verdienstausfall trotz Terminbuchung)

(3) Terminverlegungen (E-Mail oder telefonisch) sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin möglich. Bei Absage des Termins oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Termin.

(4) Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten (schwere Krankheit nachgewiesen mit Attest des Kunden oder eines nahen Angehörigen, höhere Gewalt) hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Terminkaution. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen in meinem Ermessen. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch mich wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

(5) Der Termin gilt als storniert, wenn ich diese schriftlich oder in einer anderen Form bestätigt habe.

6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)

(1) Der Kunde hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgenden 6 Monaten erfolgen.

(2) Das ist nur möglich, wenn der Kunde sich in einem angemessenen Zeitraum von 5 Monaten bei mir meldet. Dies muss über E-Mail mit dem Betreff Nachstechen erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein.

(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 6 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.

(4) Für das Nachstechen wird keine Gebühr erhoben.

(5) Meldet sich der Kunde nach der verstrichenen Frist von 5 Monaten, handelt es sich hier nicht mehr um eine einfache Korrektur der Tätowierung, sondern wird als komplette Auffrischung gewertet.  


7. Gutscheine 

Info: Generell sind Gutscheine bei mir NICHT durch den Kauf zu erwerben. Diese werden nur für einen "Guten Zweck“ und als Spende ausgestellt. Die Anzahl ist immer begrenzt im Umlauf und gekennzeichnet. 

(1) Gutscheine haben bei mir eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum.
(2) Eine Bargeld,- sowie Restgeldauszahlung ist nicht möglich.
(3) Gutscheine sind ausschließlich für die Dienstleistung einlösbar.
(4) Teilbeträge sind einlösbar ab einem Gutscheinwert von 100 Euro.

Aktions“Gutscheine“ oder auch Tattootickets sind ab Austellungsdatum 2 Jahre gültig. Eine Auszahlung ist nicht möglich. Diese Tickets sind nicht personalisiert.